Armin Thurner Postfach 0500

1210 Wien AUSTRIA
Armin Thurner Präsidentschaftsbewerber bittet Sie um Ihre Unterstützungserklärung.Bitte Formular herunterladen und ausdrucken. Rechtsgrundlage: Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 - BPräsWG Jeder Wahlberechtigte kann nur eine Unterstützungserklärung abgeben. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Männer und Frauen über 16 Jahren. Auch Auslandsösterreiche (Österreicher mit Wohnsitz im Ausland) sind wahlberechtigt.

Der Ablauf für eine gültige Unterstützungserklärung zur Bundespräsidentenwahl 2016:

Schritt 1: Gehen Sie mit der gewünschten Unterstützungserklärung auf das Magistratische Bezirksamt, Gemeindeamt bzw. Rathaus. ihrer Heimatgemeinde (In Wien können in jedes Bezirksamt gehen, unabhängig davon in welchem Bezirk Sie wohnen.) Es wird wieder verlängerte Öffnungszeiten geben. Diese stehen aber noch nicht fest.

Schritt 2: Sie müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis bei der Behörde ausweisen und Ihre Unterschrift auf dieser Erklärung eigenhändig vor dem zuständigen Beamten Ihrer Gemeinde leisten.

Schritt 3: Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss Ihnen das Bezirksamt auf der Erklärung eine Bestätigung erteilt hat. Das bedeutet, dass der Amtsstempel und die Unterschrift des Beamten im Original auf der Unterstützungserklärung vorhanden sein müssen. Achten Sie ganz besonders darauf, dass die Erklärung Stempel, Datum und Unterschrift des Bezirksamts enthält. (Fehlt ein Teil ist die Unterstützungserklärung leider meist ungültig.)

Schritt 4: Senden Sie die Unterstützungserklärung bitte so rasch wie möglich per Post an die jeweilige Partei bzw. an den Kandidaten.

(Achtung: Fax, e-Mail, Scans o.ä. werden aus rechtlichen Gründen leider nicht anerkannt)

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